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18. Juni 2015
Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Östliche Karl-Friedrich-Str. 975175 Pforzheim
Einwendung gegen den Antrag von zwei Windkraftanlagen auf der Büchenbronner Höhe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erkläre mich von der geplanten Errichtung und den Betrieb von 2 WKA, Typ Vestas V126 mit einer Nennleistung von 3,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von 137m, einem Rotordurchmesser von 126m und einer Gesamthöhe von 200m, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2959/22 im Staatswald Distrikt 11 Enzhalde (WEA 1) und auf dem Grundstück Flst.Nr. 2961 im Staatswald Distrikt 32 Erlesberg (WEA 2), errichtet durch den Projektierer, die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, persönlich betroffen. In dem Abwägungsprozess sind sowohl öffentliche wie auch private Belange zu berücksichtigen. Dies sehe ich nicht gewahrt. Ich gebe somit folgende Einwände ab:
Der Windpark mindert meine Altersvorsorge, weil ich bei einem Verkauf meiner Immobilie mit einem geringeren Erlös rechnen muss.
Der Windpark beeinträchtigt das Erbe meiner Kinder, weil der Wert von Haus und Grundstück gemindert wird.
Der Windpark beeinträchtigt mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit, weil:
• Die Risiken durch Infraschall bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt wurden (Beim Betrieb der geplanten Windräder werden tieffrequente Geräusche erzeugt. Untersuchungen haben deutliche Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall ergeben. Das Robert-Koch-Institut hält daher weitere Untersuchungen für erforderlich).
• Lärm und Lichteffekte, vor allem nachts, das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen und anderen Erkrankungen erhöhen können.Der Windpark gefährdet geschützte Vogelarten wie Rotmilan, Wespenbussard u. a. sowie diverse Fledermausarten, verschlechtert ihre Lebensräume und stört sie dauerhaft. Schall und Ultraschall-Emissionen der Windkraftanlagen schränken das Ortungsvermögen der Fledermäuse stark ein. All dies widerspricht dem Schutzgedanken des Bundesnaturschutzgesetz (§42, Absatz 1).
Der Windpark kann meine Sicherheit als Anwohner gefährden: Es wurde kein brandschutztechnisches Konzept vorgelegt, wie der Brand von Windrädern bekämpft werden kann. Es gibt keine geeignete Löschtechnik für Gondel- und Flügelbrände. Auch für Schadensfälle durch Sturm und Eisschlag existiert kein Sicherheitskonzept.
Der Windpark ist ein Risiko für die Finanzen der Stadt Pforzheim: Die Planung garantiert meiner Meinung nach nicht, dass der Stadt Pforzheim und dem Ortsteil Büchenbronn keinerlei Kosten – zum Beispiel für den Bau oder die Erhaltung von Wege und Straßen – entstehen. Damit ist in den nächsten 20 Jahren nicht ausgeschlossen, dass der Gemeinde Geld für andere Aufgaben fehlt, von denen ich als Bürger profitiere.
Diese Einwendung ist meine persönliche Einwendung und keine sogenannte gleichförmige Einwendung. Insgesamt lehne ich den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, auf Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn ab.
Mit freundlichen Grüßen