öffentliche Erörterung der Bauvorhaben

Öffentliche Erörterung der Einwände gegen den Juwi-Antrag am 3. und 4. November ab 10 Uhr in der Büchenbronner Bergdorfhalle

Hier die von der Stadtverwaltung veröffentlichte Tagesordnung:

Erörterungstermin
im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim-Büchenbronn am 03. und ggf. 04. November 2015, jeweils ab 10.00 Uhr, in der Bergdorfhalle Büchenbronn, Siedlungsstr. 44, 75180 Pforzheim-Büchenbronn

Vorläufige Tagesordnung
Stand 23.10.2015 (Änderungen vorbehalten)

1. Begrüßung durch den Verhandlungsleiter, Herrn Bürgermeister Alexander Uhlig

2. Einleitung

3. Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin (juwi Energieprojekte GmbH)

4. Erörterung der Einwendungen

4.1. Allgemeines
4.2. Schattenwurf
4.3. Hörbarer Schall
4.4. Sonstiger Schall
4.5. Artenschutz
4.6. Landschaftsbild
4.7. Sonstige naturschutzrechtliche Belange
4.8. Baurecht
4.9. Brandschutz
4.10. Sonstige, bisher nicht behandelte Themen

5. Beendigung der Erörterung durch den Verhandlungsleiter

Juwi-Antrag war offengelegt – weit über 100 Einwände sind eingegangen

Der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung („Bauantrag“) von Juwi war vom 18.06. bis 17.07. einsehbar. Gerne erhalten Sie von uns die Dateien aber auch jetzt noch auf CD.
Bis 31.07. konnten Einwände vorgebracht werden. Diese werden am 03. und 04. November in der Bergdorfhalle öffentlich erörtert.
Leider war der Antrag nicht vollständig offengelegt, denn Juwi hält die Windmeßwerte und die Baukosten für Betriebsgeheimnisse. Daß Juwi mit dieser Haltung alleine dasteht, kann man an der Offenlage des Antrags von Wircon für Straubenhardt erkennen, der gleichzeitig offengelegt war (und den Sie bei Bedarf ebenfalls gerne von uns erhalten können).


Seit 29.06. war der Entwurf zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis 31.07. einsehbar. Ebenfalls bis 31.07. konnten hierzu Einwände vorgebracht werden.

Es fanden also zwei gleichgerichtete Offenlagen quasi parallel statt. Was die Verwaltungen zu einer solchen Vorgehensweise bringt, soll hier nicht weiter kommentiert werden.