Nach Verteilung des Flugblattes Nr. 1 erhielt die Bürgerinitiative viel Zustimmung, aber auch ein wenig Kritik. Um Besuchern unserer Homepage die Auseinandersetzung mit der Kritik zu ermöglichen, veröffentlichen wir hier exemplarisch kritische Schreiben sowie die Antwort auf diese Schreiben.
Leserbrief im Engelsbrander Blättle vom 12.1.2014:
Die Antwort eines derer, die keine Gesetze lesen können:
Sehr geehrter Herr Hahn,
möglicherweise sind Ihnen in Ihrem Leserbrief ein paar Dinge durcheinandergeraten. Ob biedermeierisch daher kommende Leute wie der Teufel das Weihwasser scheuen, wie Sie vermuten, vermag ich nicht zu beurteilen, da mir solche Leute bisher nicht bewußt begegnet sind. Ob sie sich scheuen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse zu lesen, kann ich aus demselben Grund nicht feststellen.
Versichern kann ich Ihnen jedoch, daß die Verfasser des Büchenbronner Flugblattes, auf das Sie sich vermutlich beziehen, in der Lage sind, Gesetze und Erlasse zu lesen – allerdings nur solche, die es auch gibt. Einen „Windenergieatlas Baden-Württemberg“, den Sie zitieren, gibt es nämlich nicht, sondern nur einen „Windatlas Baden-Württemberg“, der aber keine Angaben zu Brandschutz oder Eiswurf enthält.
Wiederum gibt es eine Landesbauordnung, die Sie ja auch unter fachkundig wirkender Angabe der exakten Referenz zitieren. Inwiefern allerdings die Anordnung einer Schaumlöscheinrichtung wegen erhöhter Waldbrandgefahr die mehreren tausend Liter Getriebeöl am Auslaufen hindern können, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Vielleicht wird ja das Öl von dem Papier aufgefangen, auf das die Anordnung gedruckt ist.
Weitergeholfen haben Sie mir allerdings mit Ihrer Angabe, welcher Abstand von den Anlagen einzuhalten ist. Damit sind natürlich die Befürchtungen, beim Waldspaziergang vom Eis getroffen zu werden, hinfällig. Denn wenn eine Fläche entsprechend den von Ihnen angegebenen Abständen nicht mehr begangen werden darf, entfällt ja weitgehend die Möglichkeit, überhaupt in den Wald zu gehen:
Eine Fläche von etwa 1600m x 800m wird (einschließlich dem Aussichtsturm) schließlich Sperrgebiet!
Im übrigen stehen die 23000 Windkraftanlagen in Deutschland natürlich nicht in gesetzesleerem Raum. Nur: das tun auch die verbliebenen Atomkraftwerke nicht. Wollen Sie die etwa mit diesem Argument auch weiterbetreiben?
Thomas Frey, Büchenbronn