Herr Bürgermeister Uhlig argumentierte am 28.5.14 – wenige Stunden nach Unterzeichnung eines Gestattungsvertrags mit der Firma Juwi – im Bauausschuß der Stadt Pforzheim damit, dass sich „gegenüber gestern und vorgestern“ rechtlich nicht das Geringste verändert habe.
Herr Baudirektor Faber – einer der engsten Mitarbeiter Uhligs – stellte auf die Frage „Hat juwi durch Abschluss des Vertrages bzw. nach Einhaltung der Vorschriften einen Anspruch auf Genehmigung?“ hin am 22.4.14 schriftlich fest: „Ja, wenn juwi alle Vorschriften einhält, hat juwi einen Anspruch auf Genehmigung.“