Pressemeldung der Stadt Pforzheim vom Mittwoch, 12. April 2017:
Windprojekt Büchenbronner Höhe
Vor dem Aus: Rotmilan durchkreuzt die Pläne des Energieprojekts – Städtisches Umweltamt setzt Termin zur Anhörung auf Ablehnung
Die beiden Windenergieanlagen auf der Büchenbronner Höhe können aufgrund des Rotmilan-Vorkommens nicht genehmigt werden. Ein mehrseitiges Schreiben des städtischen Amtes für Umweltschutz ist in diesen Tagen an die juwi Energieprojekte GmbH herausgegangen. Danach liegt für die im Bereich der beiden Windenergieanlagen brütenden Rotmilane ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor, so dass die Anlagen gegen das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen. Weiter ist die Erteilung einer Ausnahme nicht möglich, da das Umweltamt nach den vorliegenden Daten derzeit von vier, wenn nicht sogar von fünf Revierpaaren in einem Radius von 3,3 Kilometer um die geplanten Windkraftanlagen ausgeht. „Damit liegt ein Rotmilan-Dichtezentrum im Untersuchungsgebiet vor. Es war schon immer meine Einstellung, die Windkraftanlagen völlig neutral zu prüfen. Wenn es Hinderungsgründe gibt – und die liegen jetzt vor – dann gibt es eben auch keine Windkraftanlagen“, so Oberbürgermeister Gert Hager. Beim Rotmilan handelt es sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz um eine besonders geschützte Tierart. „Die Stadt Pforzheim steht zur Energiewende und fördert Erneuerbare Energien, wo es Sinn macht und naturverträglich ist. Die Naturverträglichkeit ist hier leider nicht gegeben“, ergänzt Umweltbürgermeisterin Sibylle Schüssler.
Bevor der Antrag von juwi abgelehnt wird, wird dem Antragsteller nunmehr die Gelegenheit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern oder den Antrag zurückzunehmen.