Die Bürgerinitiativen „Abstand zur Windkraft“ aus Büchenbronn, Engelsbrand und Langenbrand rügen zutiefst das Vorgehen der Stadtverwaltung Pforzheim, die ohne eine rechtskräftige Genehmigung für den Bau von Windkraftanlagen die Abholzung von 2 Hektar Erholungswald im Landschaftsschutzgebiet auf der Büchenbronner Höhe erlaubt hat.
Sowohl der zeitliche als auch der juristische Ablauf erwecken den Eindruck einer willkürlichen Nacht- und Nebelaktion der Verwaltung und stören das Rechtsstaatsempfinden vieler Mitbürger.
Jede sonstige Durchführung von Waldarbeiten, von Straßensperrungen oder sonstigen Einschränkungen werden Wochen vorher angekündigt, während hier die Arbeiten bereits angelaufen sind, ehe überhaupt eine Pressemitteilung der Stadt dazu erfolgte.
Die Pressemitteilung der Stadtverwaltung selbst teilt wiederum in aller Klarheit mit, daß bisher weder eine Baugenehmigung (immissionsrechtliche Genehmigung) noch eine Genehmigung zur Umwandlung des Waldes in Industrieflächen besteht. Beides ist lediglich in Aussicht gestellt. Da insbesondere die immissionsrechtliche Genehmigung angefochten werden kann und auch mit guten Gründen und mit hoher Wahrscheinlichkeit angefochten werden wird, kann von einer rechtskräftigen Genehmigung noch lange nicht die Rede sein. Mit welcher Berechtigung will die hier frevelhaft tätig gewordene Stadtverwaltung zukünftig einen privaten Häuslebauer hindern, der mitteilt, dass er im Vorgriff auf die zu erwartende Baugenehmigung bereits seine Baugrube ausgehoben und seinen Keller betoniert habe?
Leider sind in unserem Land keine Rechtsmittel vorgesehen, mit denen die Bürgerinitiativen diese sinnlose und naturzerstörerische Waldabholzung verhindern können. Ob die verantwortlichen Kräfte für diesen Frevel im Nachhinein zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sich im weiteren Verfahren die Unzulässigkeit der angekündigten Genehmigung herausstellt, bleibt abzuwarten.