Genehmigungsverfahren beendet
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pforzheim vom 08.11.2017:
Hierzu die Antwort des Amtes auf eine entsprechende Nachfrage hin:
wie Sie unserer öffentlichen Bekanntmachung vom 08.11.2017 entnehmen konnten, hat die juwi Energieprojekte GmbH den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Büchenbronner Höhe zurückgenommen. Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren ist damit abgeschlossen. Eine Bewertung der eingegangenen und somit auch Ihrer Einwendungen ist deshalb nicht mehr erforderlich.
Bezüglich der artenschutzrechtlichen Aspekte, die ausschließlich zur Ankündigung der Antragsablehnung bzw. wohl auch zur Rücknahme des Antrags geführt haben, kann ich Ihnen unter Hinweis auf § 28 Abs. 1 Nr. 4 Umweltverwaltungsgesetz leider keine Details bekanntgeben. Nur so viel: durch den im Mai 2016 festgestellten Rotmilanhorst im Abstand von weniger als 1.000 m von den beantragten Windenenergiestandorten sowie des Vorliegens eines sogenannten Rotmilan-Dichtezentrums haben wir ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan angenommen, das auch nicht durch eine artenschutzrechtliche Ausnahme überwunden werden konnte. Die artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften standen deshalb einer Genehmigung der Windenergieanlagen entgegen.
Kommentar und Dank
Mit dieser banalen Bekanntmachung endet das unsägliche Verfahren, das sowohl uns als auch die Stadtverwaltung in den letzten 4 Jahre intensiv beschäftigt hat. Zu verdanken haben wir das einem Rotmilanpaar, das seinen Horst glücklicherweise im nahen Umkreis der geplanten Anlagen errichtet hat und im Zusammenspiel mit weiteren Rotmilanen der Gegend nach derzeitiger Gesetzeslage einen unumstößlichen Hinderungsgrund darstellt. Daß es neben immensem Zeitaufwand einen fünfstelligen Euro-Betrag gekostet hat, dies geltend zu machen, bleibt „Privatvergnügen“ der daran Beteiligten.
Durchblicken lassen hat die Stadtverwaltung, daß außer dem Rotmilan nichts die Anlagen verhindert hätte. Dennoch hat es den Willen zahlreicher Bürger deutlich dokumentiert, daß Hunderte an Einwendungen gegen die Anlagen eingegangen waren. Ohne Eindruck wird auch das nicht geblieben sein, und so gilt der Dank der Bürgerinitiative auch diesen Beteiligten, auch wenn seitens der Stadtverwaltung keinerlei Wertung der Einwendungen mehr erfolgen wird.
Ausblick
Für die nächsten paar Jahre verhindert der gefundene Rotmilanhorst einen Bau auf Büchenbronner Gemarkung, sofern sich die Gesetzeslage im Naturschutzrecht nicht verändert. Der Horststandort reicht aber nicht aus, um alle potentiellen Standorte auf Engelsbrander Gemarkung auszuschließen. Insofern gehen die Aktivitäten der Bürgerinitiative weiter, auch jenseits der Gemarkungsgrenze für eine unversehrte Natur und den Schutz der Umwelt einzutreten.