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WICHTIG: Adresse und Unterschrift nicht vergessen
18. Juni 2015
Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Östliche Karl-Friedrich-Str. 975175 Pforzheim
Einwendung gegen den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, zur Errichtung und den Betrieb von zwei WKA,Typ Vestas V126, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim-Büchenbronn
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich mich durch die Errichtung und den Betrieb der zwei geplanten Windkraftanlagen der Firma juwi Energieprojekte GmbH, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, persönlich betroffen fühle.
1. Brandschutz: Auf dem Sauberg besteht über längere Trockenzeiträume höchste Waldbrandgefahr. Durch die Errichtung von WKA wird dies weiter verschärft durch mögliche Gondel- bzw. Flügelbrände. Brände entstehen entweder durch den laufenden Betrieb oder auch durch Blitzschlag und verursachen weitere Feuerherde, die offensichtlich schwer oder nicht kontrollierbar sein sollen. Wenn eine Brandlöschung laut Handlungsanweisung der Feuerwehr fast unmöglich ist, werden umliegende Ortschaften mit erfasst. Direkt am Waldrand gebaute Siedlungen, Seniorenwohnheime sowie Schulen wären somit akut brandgefährdet. Wo bleibt da der Schutz für das menschliche Leben? Die Unversehrtheit des Menschen ist in Deutschland Verfassungsinhalt! Dafür liegt kein wirkungsvolles Brand- und Katastrophenschutzkonzept vor. Die Genehmigung des Antrages ist deshalb zu verweigern.
2. Gesundheit: Windkrafträder produzieren außer Energie auch Infraschall. Es gibt mittlerweile bereits ausreichend Forschungsergebnisse, in denen eingeschätzt wird, dass bei einer dauerhaften tieffrequenten Geräuscheinwirkung auf den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.
Ich fordere und erwarte deshalb die Versagung der Errichtung der zwei WKA.3. Immobilien: Die geplante Errichtung der WKA führt unweigerlich zur Wertminderung von Immobilien in der Nähe derartiger Anlagen. Ich hatte mich entschieden, Eigentum in dieser Gemeinde zu erwerben, um die von mir dringend benötigte Ruhe und Erholung zu erhalten. Darüber hinaus ist die Immobilie auch eine Wertanlage zu meiner Altersvorsorge, die mir durch die Errichtung der WKA zu großen Teilen versagt würde, so dass ich Gefahr laufe, ein Armutsfall zu werden. Welche öffentlichen Gründe stehen dafür, dass ich eine Wertminderung meines Eigentums aufgrund der Errichtung von WKA in Kauf nehmen soll und persönlichen und finanziellen Schaden erleide? Keine! Deshalb ist die Errichtung zu versagen.
Im Fall der Errichtung der WKA durch die Versagung der Würdigung meiner Argumente gegen die Errichtung erwarte ich Schadenersatz durch den Projektierer/Betreiber der geplanten Anlagen.4. Naturschutz: Durch die Errichtung der WKA wird das bestehende Landschaftsbild mit der einmaligen umliegenden Siedlungsstruktur zerstört. Es handelt sich hier um die Zerstörung einer als Erholungswald eingestuften Fläche. Flora und Fauna werden vernichtet und das ganze ökologische System entwertet. Der Wald wird durch die Errichtung fragmentiert und verliert seine ökologische Funktion. Die Rückzugsmöglichkeiten für die heimische Tierwelt wird stark eingeschränkt und gewaltig zerstört. Zum Schutz des Erholungswaldes und der Tierwelt sowie zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts ist der Antrag abzulehnen.
Die genannten Einwendungen sind meine persönlichen und keine sogenannten gleichförmigen Einwendungen und stehen vorbehaltlich weiterer vertiefender Einwendungen.
Aus den genannten Gründen lehne ich den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt auf Errichtung und Betrieb von zwei WKA, Typ Vestas V126 mit einer Nennleistung von 3,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von 137 Metern, einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 200 m, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2959/22 im Staatswald Distrikt 11 Enzhalde (WEA 1) und auf dem Grundstück Flst.Nr. 2961 im Staatswald Distrikt 32 Erlesberg (WEA 2), ausdrücklich ab.
Eine Genehmigung zur Errichtung der genannten zwei WKA stellt für mich eine Verletzung mehrerer öffentlicher und meiner privaten Belange dar.
Mit freundlichen Grüßen