Mail an Herrn Oberbürgermeister Hager (und zur Kenntnis an Herrn Bürgermeister Uhlig) vom 28.5.2014:
Sehr geehrter Herr Hager,
Sie haben soeben eine Mail von Herrn Schauer aus Engelsbrand zum gleichen Betreff erhalten. Ich darf Ihnen versichern, daß sich auch zahlreiche Büchenbronner vor den Kopf gestoßen fühlen, weil bekannt wurde, daß die Stadt Pforzheim heute einen Gestattungsvertrag mit der Fa. Juwi unterzeichnen will.
Erst im April wurde ein Leitfaden zur Bürgerbeteiligung im Gemeinderat verabschiedet. Dieser Leitfaden ist das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn sich eine Verwaltung bewußt über erkennbare Äußerungen des Bürgerwillens hinwegsetzt.
Herr Hager, die Verwaltung beruft sich bei ihrer Vorgehensweise auf einen Beschluß des Gemeinderats und eine Bürgerbefragung aus dem Jahr 2012. Seitdem sind zahlreiche Nachteile von Windkraftanlagen auf der Büchenbronner Höhe bekanntgeworden.
- Seit 2012 hätten Sie bei mehreren Veranstaltungen des Runden Tisches Engelsbrand sich ein unabhängiges Urteil über beide Argumentationsseiten machen können.
- Seit 2012 hätten Sie im Gespräch mit der Büchenbronner Bürgerinitiative erfahren können, daß die Stimmung in Büchenbronn sich seit der Bürgerbefragung deutlich gewandelt hat.
- Seit 2012 hat eine ganze Gemeinderatsfraktion beantragt, den ursprünglichen Beschluß auf den Prüfstand zu stellen.
- Seit 2012 hat die Engelsbrander Bevölkerung in einem deutlichen Votum bei der Gemeinderatswahl einen Stimmungsumschwung signalisiert.
- Seit 2012 hat die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission die Unsinnigkeit der momentanen Erneuerbare-Energie-Politik festgestellt.
- usw.
Sie dürfen sicher sein, daß auch in Büchenbronn auf vielen Ebenen Widerstand gegen diese unsinnige Zerstörung unserer Natur stattfinden wird. Ein „Pforzheim 21“ mit all seinen unschönen Folgen ist aufgrund Ihrer Politik leider zu befürchten.
Zu Ihrer Information: Diese Mail geht nicht nur an obigen offensichtlichen Verteiler, sondern Bcc auch an einen weit umfangreicheren Verteiler nach außen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Frey
Den hier aufgeführten Sachverhalten zum Trotz hat Herr Bürgermeister Uhlig am 28.05.2014 einen Gestattungsvertrag zum Bau einer Windkraftanlage mit der Firma Juwi abgeschlossen.
Und das sagt Herr Uhlig nach der Unterzeichnung.
Und hier ist Herrn Hagers Antwort:
Sehr geehrter Herr Frey,
die Gemeinde Engelsbrand und die Stadt Pforzheim haben die Bürgerinnen und Bürger von Engelsbrand und Büchenbronn frühzeitig bei diesem Vorhaben beteiligt. Sie sprechen selbst die Bürgerbefragung an. In Büchenbronn fand das Vorhaben bei 78,72 % der Bürgerinnen und Bürger Zustimmung. Auch beim Bürgerentscheid in Engelsbrand waren die Ergebnisse eindeutig.
Ich bitte Sie daher, Ihre Auffassung zu den geplanten Windkraftanlagen nicht mit dem Bürgerwillen gleichzusetzen.Sie gehen auch auf den neuen Leitfaden Bürgerbeteiligung Pforzheim ein. Nach diesem wäre die Bürgerbeteiligung im Wesentlichen genauso verlaufen. Alle im Leitfaden vorgesehenen Schritte von der frühzeitigen Information der Bürgerinnen und Bürger über Vorhaben der Stadt über das eigentliche Beteiligungsverfahren bis zur Beratung über das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, sind im Falle des Windkraftvorhabens in Büchenbronn erfolgt. Am Ende wurde eine Entscheidung ganz im Sinne der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens getroffen.
Was Bürgerbeteiligungsverfahren in aller Regel aber nicht leisten können ist, dass bei größeren (Bau-) Vorhaben alle Bürgerinnen und Bürger am Ende des Prozesses vom jeweiligen Vorhaben restlos überzeugt sind. In einer pluralistischen Gesellschaft ist Einstimmigkeit bei größeren Projekten meist nicht zu erzielen. 78,72 % sind daher ein sehr hoher Zustimmungswert.
Aufgrund aktueller Entwicklungen stellen Sie dieses basis-demokratische Ergebnis in Abrede. Gerade auch deshalb halte ich es für sinnvoll und geboten, dass die Stadt nun den nächsten Verfahrensweg eröffnet hat, der sich auf rechtsstaatlicher und damit auch überprüfbarer Grundlage bewegt. Der Gestattungsvertrag setzt die Firma Juwi in die Lage, einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sind Fachgutachten zu den Themen wie Schallausbreitung, Schattenwurf, Artenschutz und auch der Eingriff in das Landschaftsbild zu erstellen. Ob alle entsprechenden Vorschriften eingehalten werden, kann im Verfahren von jedermann, der ein berechtigtes Interesse diesbezüglich vorweisen kann, überprüft werden. Ich hoffe sehr, dass ein solch aufwendiges rechtsstaatliches Prüfverfahren wieder zur Versachlichung der Diskussion beiträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Hager
Oberbürgermeister
Stadt Pforzheim
Die rot dargestellte Passage führte zu einer Nachfrage am 30.5.:
Sehr geehrter Herr Hager,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Mail. Ich möchte auf die einzelnen Punkte Ihrer Antwort hier nicht weiter eingehen, da ich denke, meine Position zu diesen Dingen hinreichend klargelegt zu haben.
Ich bitte allerdings um Präzisierung in einem Punkt: Sie schreiben, daß jedermann, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, die Einhaltung der Vorschriften überprüfen kann. Ist mein Interesse in dieser Sache in diesem Sinne nun „berechtigt“ oder nicht? Wer kann wie ein „berechtigtes“ Interesse nachweisen? (In einem Flächennutzungsplanverfahren, wie es ursprünglich vorgesehen war und de jure ja immer noch läuft, hätte nämlich jedermann ohne Einschränkung eingreifen können.)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Frey
Diese wurde von seinem Büroleiter am 4.6. wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr Frey,
Herr Oberbürgermeister Hager hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
gesetzlich ist bei diesem Vorhaben das vereinfachte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vorgesehen. Bei diesem werden die Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzverbände angehört. Nach unseren Informationen plant die Firma juwi allerdings auf freiwilliger Basis das förmliche Genehmigungsverfahren für den Windpark auf der Büchenbronner Höhe/dem Sauberg zu durchlaufen. Bei diesem Verfahren kann jedermann Einwendungen vorbringen. In einem öffentlichen Erörterungstermin werden alle genehmigungsrelevanten Punkte behandelt und alle Seiten angehört. Die Genehmigungsbehörde entscheidet auf dieser Basis, wie sie mit den Einwendungen umgeht.
Daneben können Rechtsmittel gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingelegt werden, wenn eine individuelle Beschwer vorliegt. Ob das ggf. für Sie persönlich zutreffen könnte, kann ich nicht abschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gutjahr
Stadt Pforzheim
Dezernat I
Kommentar
Weiterhin versucht die Bürgermeisteretage, die interessierte Bürgerschaft mit Nebelkerzen zu beruhigen. Da tut der OB so, als ob jeder wunder weiß was für Rechte hat, und sein Adjutant stellt auf Nachfrage fest, daß diese ganzen Pseudo-Rechte davon abhängen, ob die Firma Juwi gnädigerweise gewillt ist, sie auch tatsächlich einzuräumen. Insofern ist der OB um kein Haar besser als sein Dezernent Uhlig.