Musterschreiben 1 für Einwand gegen Teilflächennutzungsplan

Musterschreiben 1 für Einwand gegen Teilflächennutzungsplan

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05.07.2015

Nachbarschaftsverband Pforzheim
Geschäftsstelle
Östliche Karl-Friedrich-Straße 4 – 6

75175 Pforzheim

Stellungnahme / Einwendung gegen den Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum obengenannten Entwurf in der Form, wie er seit 29.06.2015 öffentlich ausgelegt ist, nehme ich hiermit Stellung und bringe Einwendungen vor.

• Die Auswirkungen im tiefstfrequenten Bereich (Infraschall) sind im vorgelegten Entwurf sehr lapidar behandelt. Die Feststellung: „Infraschall […] wird ausreichend mit berücksichtigt, wenn die Vorsorgeabstände für den hörbaren Schall eingehalten werden.“ berücksichtigt überhaupt nicht die grundsätzlich andersartige Charakteristik tiefstfrequenter Geräusche. Mir ist bekannt, daß in diesem Bereich bisher keine Norm besteht, nach der geurteilt werden kann. Jedoch bestätigen zahlreiche ausländische Untersuchungen eine Gefährdung. Das Umweltbundesamt ist in teilweisem Gegensatz zur LUBW zur Auffassung gekommen, daß hier noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Aus diesem Grund sind Flächen, die einen Abstand von weniger als der zehnfachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung haben, für die Windkraftnutzung ungeeignet, da eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall nicht ausgeschlossen werden kann.
• Das Landschaftsbild des Nordschwarzwaldes ist bisher unversehrt. Ein Panoramablick von den Höhen nördlich Pforzheims oder Dietlingens bietet unvergleichliche Schönheit. Wanderungen und Spaziergänge auf zahlreichen Kammlagen der Umgegend bieten ähnlich schöne Ausblicke. Die Aussagen, die der vorgelegte Entwurf hierzu speziell zum Suchraum 3 tätigt, sind auch eindeutig: „Landschaftsbildqualität hoch. Vorbelastungen im engeren Umfeld liegen nicht vor. Durch die exponierte Lage ist die Büchenbronner Höhe prägend für das Landschaftsbild.“ Ein deutlicherer Eingriff ins Landschaftsbild als bei einem Bau von Anlagen in Suchraum 3 ist schlechterdings kaum vorstellbar. Insofern muß unter der Prämisse, daß der Gesetzgeber das Landschaftsbild überhaupt als schützenswert zumindest in Betracht zieht, der Suchraum 3 aus dem Entwurf herausgenommen werden.
• Der Suchraum 3 des Entwurfes (Büchenbronner Höhe) ist als Ausschnitt 17 ein Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes Pforzheim mit ausdrücklich genannten Schutzzwecken. Nun stellt der Entwurf fest: „Auch für die Teilfläche 3 wird eine Befreiung in Aussicht gestellt, da die Fläche im Verhältnis zur Gesamtgröße des Landschaftsschutzgebietes untergeordnet ist. Die in der Konzentrationszone möglichen Windenergieanlagen sind daher nicht geeignet, den Schutzzweck so stark zu beeinträchtigen, dass das Landschaftsschutzgebiet seine Funktion verliert.“ Diese Betrachtung erscheint fehlerhaft und nicht statthaft. Korrekt wäre ein Vergleich der im Suchraum liegenden Fläche, die den für den LSG-Teilbereich 17 ausdrücklichen genannten Zwecken dient, zur Gesamtfläche derjenigen LSG-Teilbereiche, die den gleichen Zwecken dienen. (Die Gebiete beiderseits der Autobahn erscheinen dem Einwender nicht geeignet, die Charakteristik der Waldhufensiedlung nachhaltig zu bewahren.) Insofern ist die Teilfläche 3 eben nicht untergeordnet im Verhältnis zur zu betrachtenden Gesamtfläche, so daß das Landschaftsschutzgebiet in seiner Gesamtheit gefährdet ist. Somit ist der Suchraum 3 aus dem Entwurf herauszunehmen.
• Der derzeit ebenfalls offengelegte BImSch-Antrag von Juwi stellt darauf ab, daß dieses Landschaftsschutzgebiet in seiner Gesamtheit ja nicht betroffen oder gefährdet ist. Das dort aufgeführte Immissionsgutachten stellt jedoch eindeutig fest, daß die hörbaren Lärmwerte so hoch sind, daß in einem größeren Umkreis um die Anlagen keine Naherholung mehr stattfinden kann. Bei der Wanderung zur Büchenbronner Höhe wird man insbesondere auf der beliebten Strecke Steinigweg/Neuenbürger Weg in weiten Teilen kein Vogelgezwitscher mehr hören, weil entweder (s. Anmerkungen im ornithologischen Gutachten) die Vögel dem Lärm ausweichen und sich dort gar nicht mehr aufhalten, oder weil der Lärm (>= 60dB) jegliches Vogelgezwitscher übertönt. Damit verliert dieser Umkreis aber seine spezifische Erholungswirkung
Auch aus diesem Grund ist der Suchraum 3 aus dem Entwurf herauszunehmen.
• Zahlreiche Rotmilanflüge sind immer wieder über Büchenbronn und dem Gartenhausgebiet West III zu beobachten. Diese Vögel fliegen überwiegend über den Sauberg an bzw. ab. Damit sind die Vögel auch bekanntlich stark gefährdet durch die beantragten Anlagen. Ein so seltenes Vorkommen, wie es der Artenschutzgutachter im Entwurf wiedergibt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Waldgebiet selbst gibt es auch viele Mäusebussarde, die zwar nicht als schützenswert gelten, jedoch gerade dort oben jagen und damit erheblich gefährdet werden. Auch unter dem Aspekt des Artenschutzes ist das Gebiet „Suchraum 3“ daher völlig ungeeignet für Windkraftanlagen.

Mit freundlichen Grüßen

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