Kahlschlag auf der Büchenbronner Höhe

Kahlschlag

16. Februar 2016:

Die Stadt schafft Fakten: Während jede reguläre Baumfällung und die zugehörigen Wegsperrungen Wochen vorher angekündigt wird, ist in diesem Fall die Pressemitteilung zeitgleich mit dem Arbeitsbeginn. (Mindestens 7 Waldarbeiter sind vor Ort bereits aktiv.)

Pressemitteilung der Stadt Pforzheim:

Windkraftprojekt Büchenbronner Höhe
Erforderlicher Holzeinschlag erfolgt aus Naturschutzgründen noch vor der Vegetationszeit
Nachdem von der Forstdirektion Freiburg der juwi Energieprojekte GmbH die Umwandlungsgenehmigung für erforderliche Waldflächen in Aussicht gestellt wurde, war der vorzeitige Holzeinschlag durch die untere Forstbehörde der Stadt Pforzheim zu genehmigen.
Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf der Büchenbronner Höhe, das mit der Antragstellung im Februar letzten Jahres begann, ist inzwischen so weit fortgeschritten, dass die Genehmigungsbehörde, das Amt für Umweltschutz, bestätigen kann, dass das Vorhaben genehmigungsreif ist.
Die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken, insbesondere zum Eiswurf, zum Schall und zum Artenschutz (Rotmilan), wurden vom Amt für Umweltschutz zusammen mit den zuständigen Fachbehörden nochmals intensiv geprüft und die jeweiligen Gutachten auf Anforderung der Behörden fortgeschrieben oder ergänzt. Da nach derzeitigem Kenntnisstand der Genehmigungsbehörde und Stellungnahmen der Fachbehörden keine absehbaren Hinderungsgründe erkennbar sind, bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den vorzeitigen Holzeinschlag.
Der vorzeitige Einschlag ist notwendig, damit die Arbeiten bis zum 29. Februar abgeschlossen werden können und somit naturschutzrechtliche Belange – vorrangig des Vogelschutzes – beachtet und umgesetzt werden.
Bei dieser Maßnahme wird eine ortsansässige Firma die Bäume und Sträucher auf den für den Ausbau der Zufahrt und den Standorten benötigten Flächen entfernen. Die Bodenbearbeitung und Waldumwandlung darf erst nach Vorliegen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgen.

Lesen Sie dazu unsere Stellungnahme.