Musterschreiben 2 für Einwand gegen Juwi-Antrag

Musterschreiben 2 für Einwand gegen Juwi-Antrag

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05.07.2015

Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Östliche Karl-Friedrich-Str. 9

75175 Pforzheim

Einwendung gegen den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, zur Errichtung und den Betrieb von zwei WKA,Typ Vestas V126, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim-Büchenbronn

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich mich durch die Errichtung und den Betrieb der zwei geplanten Windkraftanlagen der Firma juwi Energieprojekte GmbH, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, persönlich betroffen fühle.

1. Gesundheit: Windkrafträder produzieren außer Energie auch Infraschall. Im Antrag der Firma juwi ist dieses Thema noch nicht einmal erwähnt. Die geltende Fassung der dem Schallgutachten zugrundeliegenden Norm DIN 45680 ist von 1997, das heißt, aus einer Zeit, in der Windkraftanlagen deutlich kleiner waren und deutlich schneller drehten als heute. Es ist daher zu erwarten, daß heutige Anlagen in weit größerem Ausmaß Infraschall aussenden. Es gibt mittlerweile im internationalen Bereich ausreichend Forschungsergebnisse, in denen eingeschätzt wird, dass bei einer dauerhaften tieffrequenten Geräuscheinwirkung auf den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.
Ich fordere und erwarte deshalb unter Berufung auf mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit die Versagung der Errichtung der zwei Windkraftanlagen.

2. Landschaftsbild: Durch die Errichtung der Windkraftanlagen wird das bestehende Landschaftsbild mit der einmaligen umliegenden Siedlungsstruktur zerstört. Der Antrag der Firma juwi versucht, diese Zerstörung zu relativieren, indem eine tatsächlich überhaupt nicht gegebene Vorbelastung durch den Schornstein der tief unten im Tal liegenden Pektinfabrik Neuenbürg sowie einiger weit entfernt stehenden Hochspannungsmasten eingebracht wird.
Ich fordere und erwarte deshalb unter Berufung auf den öffentlichen Belang des Erhalts schützenswerter Landschaftsbilder persönlich als Teil der betroffenen Öffentlichkeit die Versagung der Errichtung der zwei Windkraftanlagen.

3. Landschaftsschutz und Naherholung: Es handelt sich hier um die Zerstörung einer als Erholungswald eingestuften Fläche. Flora und Fauna werden vernichtet und das ganze ökologische System entwertet. Im Artenschutzgutachten, das dem Antrag der Firma juwi beiliegt, wird ja ausdrücklich erwähnt, daß die Tierwelt durch die Schallemmissionen der Windkraftanlagen möglicherweise beeinträchtigt wird. Das heißt – wie es z. B. an den Simmersfelder Anlagen leicht in der Praxis nachvollziehbar ist –, daß ein Umkreis von ca. 500 m um die Anlagen zum „toten“ Wald wird, in dem kein Vogelgezwitscher mehr zu hören ist. Damit verliert dieser Umkreis aber seine spezifische Erholungswirkung, was auch nicht durch die im Antrag vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen für irgendwelche Pferdeweiden im Enztal kompensiert wird.
Ich fordere und erwarte deshalb unter Berufung auf den öffentlichen Belang des Erhalts von Landschaftsschutzgebieten – insbesondere, wenn sie ausdrücklich der Naherholung dienen – persönlich als Teil der betroffenen Öffentlichkeit die Versagung der Errichtung der zwei Windkraftanlagen.

4. Artenschutz: Der Wald wird durch die Errichtung fragmentiert und verliert seine ökologische Funktion. Die Rückzugsmöglichkeiten für die heimische Tierwelt werden stark eingeschränkt und gewaltig zerstört. Luchse und Wölfe werden im dem Antrag beiliegenden Artenschutzgutachten ausgeschlossen, obwohl jüngste Presseberichte die Wiederansiedlung dieser Arten im Schwarzwald für nahezu bestätigt halten. Libellen werden im gleichen Gutachten ausgeschlossen, obwohl in Büchenbronn bekannt ist, daß es am Kleinen Herrmannsee massenweise Libellen gibt. Der Kleine Herrmannsee liegt in nur 100 m Entfernung von der Zuwegung übers Kriegssträßle, wo im FFH-Gebiet Kernstrut eine Kurve mit Hohlweg-Charakter massiv abgegraben werden muß. (juwi nennt so etwas verniedlichend einen marginalen Eingriff.) Rotmilane fliegen immer wieder vom Gartenhausgebiet Büchenbronn über die Büchenbronner Höhe hinweg Richtung Engelsbrand. Mäusebussarde nisten und jagen im Wald auf der Büchenbronner Höhe.
Zum Schutz des Erholungswaldes und der Tierwelt sowie zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts ist der Antrag der Firma juwi abzulehnen. Versagung der Errichtung der zwei Windkraftanlagen.

5. Wirtschaftlichkeit: Der Antrag der Firma juwi enthält in der offengelegten Version kein Ertragsgutachten. Die Ertragsdaten seien Betriebsgeheimnisse. Nun gilt zwar die Errichtung von Windkraftanlagen aufgrund des sogenannten übergeordneten Zieles einer „Energiewende“ als privilegierte Maßnahme, jedoch muß diese Privilegierung in Relation gesetzt werden zu den Beeinträchtigungen, die durch die Maßnahme hervorgerufen werden. Es besteht – aufgrund der Ertragsdaten umliegender Windkraftanlagen – der dringende Verdacht, daß die beantragte Maßnahme für den Antragsteller nur deswegen betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, weil durch Gegenfinanzierung aus EEG-Mitteln die Summe für juwi stimmt. Eine volks- oder gesamtwirtschaftliche Bilanz so gut wie aller Windkraftanlagen der Umgegend sieht bisher immer negativ aus.
Die Ertragsprognosen der Firma juwi sind nicht offengelegt. Unter Betrachtung aller infragekommenden Vergleichsmöglichkeiten erscheinen die genannten Ergebnisdaten jedoch nicht glaubhaft. Unter diesen Umständen ist eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Belang der „Energiewende“ und den Belangen des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, der Lärmbelästigung, usw. nicht möglich. Daher fordere ich, bezogen auf die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie auf die privaten Belange der Beeinträchtigung durch Lärm und durch Vermögensverluste, wie sie durch unwirtschaftliche Verwendung von EEG-Mitteln entstehen, die Versagung der Errichtung der zwei Windkraftanlagen.

Die genannten Einwendungen sind meine persönlichen und keine sogenannten gleichförmigen Einwendungen und stehen vorbehaltlich weiterer vertiefender Einwendungen.

Aus den genannten Gründen lehne ich den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt auf Errichtung und Betrieb von zwei WKA, Typ Vestas V126 mit einer Nennleistung von 3,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von 137 Metern, einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 200 m, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2959/22 im Staatswald Distrikt 11 Enzhalde (WEA 1) und auf dem Grundstück Flst.Nr. 2961 im Staatswald Distrikt 32 Erlesberg (WEA 2), ausdrücklich ab.

Eine Genehmigung zur Errichtung der genannten zwei WKA stellt für mich eine Verletzung mehrerer öffentlicher und meiner privaten Belange dar.

Mit freundlichen Grüßen

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