Musterschreiben 1 für Einwand gegen Juwi-Antrag

Musterschreiben 1 für Einwand gegen Juwi-Antrag

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WICHTIG: Adresse und Unterschrift nicht vergessen

04. Juli 2015

Stadt Pforzheim
Amt für Umweltschutz
Östliche Karl-Friedrich-Str. 9

75175 Pforzheim

Einwendung gegen den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, zur Errichtung und den Betrieb von 2 WKA, Typ Vestas V126 mit einer Nennleistung von 3,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von 137 Metern, einem Rotordurchmesser von 126 m und einer Gesamthöhe von 200 m, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, auf dem Grundstück Flst.Nr. 2959/22 im Staatswald Distrikt 11 Enzhalde (WEA 1) und auf dem Grundstück Flst.Nr. 2961 im Staatswald Distrikt 32 Erlesberg (WEA 2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich mich durch die Errichtung und den Betrieb der zwei geplanten Windkraftanlagen der Firma juwi Energieprojekte GmbH persönlich betroffen fühle.

Bei der Abwägung sind sowohl öffentliche als auch private Belange zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung privater Belange kann ich für mich aus den veröffentlichten Genehmigungsunterlagen nicht erkennen. Daher erhebe ich nachstehende Einwendungen gegen das oben genannte Projekt der Fa. juwi Engergieprojekte GmbH:

• Die Lärmgrenzen sind den Angaben im Antrag zufolge nicht weit von meinem Wohnort (Anwaltsstr.) nur äußerst knapp eingehalten. Einige Dinge kann ich dem Schallgutachten überhaupt nicht entnehmen. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob der Taleinschnitt von den Anlagen Richtung Schlägle nicht schallverstärkend wirkt. Ohne der Genehmigungsbehörde zu nahe treten zu wollen, kann ich mir nicht vorstellen, daß das vorgelegte Gutachten für die Genehmigungsbehörde zu 100% nachvollziehbar ist. Da inzwischen viele Fälle bekannt sind, in denen Bürger durch Schall von Windkraftanlagen beeinträchtigt sind, und der vorgelegte Antrag in diesem Punkt unvollständig erscheint, beantrage ich, den Antrag der Firma Juwi gar nicht zu genehmigen, jedoch zumindest, das Schallgutachten durch eine unabhängige Gutachterfirma nochmals intensiv prüfen zu lassen und auch diese Prüfung offenzulegen.
• Die Auswirkungen im tiefstfrequenten Bereich (Infraschall) sind im vorgelegten Antrag überhaupt nicht berücksichtigt. Mir ist bekannt, daß in diesem Bereich bisher keine Norm besteht, nach der geurteilt werden kann. Weiterhin bestätigen zahlreiche ausländische Untersuchungen eine Gefährdung. Das Umweltbundesamt ist zur Auffassung gekommen, daß hier noch erheblicher Forschungsbedarf besteht. Auch aus diesem Grund beantrage ich, den vorgelegten Antrag gar nicht zu genehmigen, da eine Gefährdung meiner Gesundheit durch Infraschall durchaus gegeben sein kann.
• Das Landschaftsbild des Nordschwarzwaldes ist bisher unversehrt. Ein Panoramablick von den Höhen nördlich Pforzheims oder Dietlingens bietet unvergleichliche Schönheit. Wanderungen und Spaziergänge auf zahlreichen Kammlagen der Umgegend bieten ähnlich schöne Ausblicke. Zwar zählt der Begriff des Landschaftsbildes nicht zu den typischerweise angesetzten privaten Belangen, jedoch tangiert er die Öffentlichkeit und beeinträchtigt damit mich als Teil der zu schützenden Öffentlichkeit. Auch aus diesem Grund beantrage ich, den vorgelegten Antrag gar nicht zu genehmigen.
• Die Büchenbronner Höhe ist Landschaftsschutzgebiet mit dem ausdrücklichen Zweck der Naherholung. Der Antrag von Juwi stellt darauf ab, daß dieses Landschaftsschutzgebiet in seiner Gesamtheit ja nicht betroffen oder gefährdet ist. Das Immissionsgutachten stellt jedoch eindeutig fest, daß die hörbaren Lärmwerte so hoch sind, daß in einem größeren Umkreis um die Anlagen keine Naherholung mehr stattfinden kann. Bei der Wanderung zur Büchenbronner Höhe wird man insbesondere auf der beliebten Strecke Steinigweg/Neuenbürger Weg in weiten Teilen kein Vogelgezwitscher mehr hören, weil entweder (s. Anmerkungen im ornithologischen Gutachten) die Vögel dem Lärm ausweichen und sich dort gar nicht mehr aufhalten, oder weil der Lärm (>= 60dB) jegliches Vogelgezwitscher übertönt. Auch die Aufrechterhaltung eines Landschaftsschutzgebietes zählt nicht zu den typischerweise angesetzten privaten Belangen, jedoch tangiert auch dies die Öffentlichkeit und beeinträchtigt damit mich als Teil der zu schützenden Öffentlichkeit. Auch aus diesem Grund beantrage ich daher, den vorgelegten Antrag gar nicht zu genehmigen.
• Zahlreiche Rotmilanflüge sind immer wieder über Büchenbronn und dem Gartenhausgebiet West III zu beobachten. Diese Vögel fliegen überwiegend über den Sauberg an bzw. ab. Damit sind die Vögel auch bekanntlich stark gefährdet durch die beantragten Anlagen. Ein so seltenes Vorkommen, wie es der Artenschutzgutachter im Antrag wiedergibt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Im Waldgebiet selbst gibt es auch viele Mäusebussarde, die zwar nicht als schützenswert gelten, jedoch gerade dort oben jagen und damit erheblich gefährdet werden. Auch der Artenschutz zählt nicht zu den typischerweise angesetzten privaten Belangen, jedoch tangiert auch dies die Öffentlichkeit und beeinträchtigt damit mich als Teil der zu schützenden Öffentlichkeit. Auch aus diesem Grund beantrage ich daher, den vorgelegten Antrag gar nicht zu genehmigen.

Ich behalte mir vor, zu den genannten Einwendungen beim Erörterungstermin vertiefende Sachverhalte vorzulegen.

Aus den genannten Gründen lehne ich den Antrag der Firma juwi Energieprojekte GmbH auf Errichtung und Betrieb von zwei WKA vom Typ Vestas V126, auf der Büchenbronner Höhe in Pforzheim Büchenbronn, ausdrücklich ab.

Eine Genehmigung zur Errichtung der genannten zwei WKA stellt für mich eine Verletzung mehrerer öffentlicher und meiner privaten Belange dar.

Mit freundlichen Grüßen

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